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Gefahrstoffkennzeichnung

Die Gefahrstoffkennzeichnung hat zum Ziel, Verbraucher und Arbeitnehmer mit einem Blick auf das Etikett von Chemikalien über den Inhalt und die damit verbundenen Gefahren eindeutig zu informieren. Bislang war die Kennzeichnung von Chemikalien weltweit nicht einheitlich geregelt. Mit Einführung der CLP-Verordnung soll sichergestellt werden, dass chemische Stoffe und Gemische in Zukunft in allen Ländern weltweit nach den gleichen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet werden. Diese Maßnahmen sollen den Handel im globalen Warenverkehr erleichtern,
die Arbeitssicherheit sowie den Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz erhöhen und zu einer höheren Transportsicherheit beitragen.

Die neue Kennzeichnung von Gefahrstoffen soll zudem zur Harmonisierung mit dem Transportrecht für gefährliche Güter führen. Für die Vereinheitlichung wurde das Global Harmonisierte System - kurz GHS - eingeführt. Das GHS der Vereinten Nationen ersetzt die bisherigen Richtlinien zur Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen. Neu an dieser Gefahrstoffkennzeichnung ist die Einführung neuer Piktogramme, einige Chemikalien erhalten eine andere Einstufung als zuvor, es gibt mehr Gefahrenklassen und die bisherigen Sicherheits- und Gefahrenhinweise werden von neuen abgelöst. Wer Etiketten für Chemikalien erstellen lassen möchte, sollte diese neue Gefahrstoffkennzeichnung nach CLP beziehungsweise GHS beachten und die Etiketten entsprechend gestalten.

In den letzten Jahren ist schon jede Menge geschehen, um den Transport und den Umgang mit Gefahrstoffen noch sicherer zu machen: Neben der tatsächlichen Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und dem Augenmerk der Verkehrssicherheitsbehörden auf die Ladungssicherung (und damit die Gefahrenvermeidung beim Transport) steht nunmehr die weltweite, möglichst einheitliche Kennzeichnung von Chemikalien im Vordergrund.

 

Übergangsfrist abgelaufen - die aktuelle GHS-Kennzeichnung ist seit 1. Juni 2015 Pflicht

Nach der Einführung der Sicherheitsdatenblätter ist das Einführen global anerkannter und nach einheitlichen Kriterien erstellter Etiketten der nächste Schritt, die Arbeits- und Transportsicherheit noch weiter zu erhöhen. Ein weltweit vereinheitlichtes System (Globally Harmonized System) soll das richtige Interpretieren von Warnhinweisen und Inhaltsstoffen wesentlich vereinfachen. Ähnlich wie bei Piktogrammen an Flug- oder Seehäfen weiß jeder dort Arbeitende dann genau, wie diese Information zu deuten sind.

Wesentliche Elemente der GHS-Kennzeichnung

Die GHS-Kennzeichnung soll alle Beteiligten auf den ersten Blick über die Gefahren von Chemikalien bzw. auch der von Gemischen informieren. Die drei wichtigsten Eigenschaften werden auf einen Blick klar:

1. Welche physikalischen Gefahren gehen von einer Chemikalie aus, beispielsweise ob sich diese selbst entzündet, oxidiert oder Metalle zersetzen kann

2. Gesundheitsgefahren: Die genaue Kennzeichnung der Gesundheitsgefahren ist insbesondere für die Arbeitssicherheit entscheidend. Sie beantwortet beispielsweise die Frage, ob die Mitarbeiter eine Schutzbrille tragen oder andere gesundheitsschützende Maßnahmen ergreifen sollen.

3. Umweltgefährdungen: Bei diesem Teil der GHS-Kennzeichnung stehen negative Einflüsse auf die Ozonschicht oder auch Wassergefährdungen im Vordergrund.

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