Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Bearbeitungs- und Lieferbedingungen (ABL) des Onlineshops E-TIKETT (Stand November 2018)

§ 1 Geltung der ABL, Vertragspartner

1. Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen E-TIKETT und dem Käufer, Auftraggeber oder oder Besteller, im folgenden Besteller genannt, gelten ausschließlich nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Andere Bedingungen des Bestellers erkennt Sauter, Zimmermann GbR (im Folgenden E-TIKETT genannt) – auch bei vorbehaltsloser Leistungserbringung oder Zahlungsannahme – nicht an, es sei denn, E-TIKETT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 

2. Verträge schließen Sie mit:

Sauter, Zimmermann GbR
Gewerbering 6
90547 Stein
Telefon: +49 911 410 80 890
Handelsregistereintrag:

St.-Nr.: 218/183/50608
USt-IdNr.: DE815461364 

Die Internetplattform www.e-tikett.de wird von der Sauter, Zimmermann GbR betrieben.

E-Mail: info(at)label-pac.com
Website: www.e-tikett.de
Servicehotline: 0911 / 410 80 890
Hotline ist erreichbar:
Mo-Fr 09:00-17:00

§ 2 Beratung

1. E-TIKETT berät den Besteller nur auf ausdrücklichen Wunsch. In unterlassenen Aussagen liegt keine Beratung.

2.
Die Beratungsleistungen von E-TIKETT basieren ausschließlich auf empirischen Werten aus dem eigenen Unternehmen und schließen den Stand von Wissenschaft und Technik nur unverbindlich ein. Angaben in Prospekten, Katalogen und technischen Unterlagen sind unverbindlich; sie befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen.


3. Die Beratung von E-TIKETT erstreckt sich ausschließlich auf die Beschaffenheit der eigenen Produkte, nicht jedoch auf deren Verwendung beim Besteller oder dessen weiteren Abnehmern; eine gleichwohl erfolgte Beratung zur Applikation beim Besteller ist unverbindlich, es sei denn E-TIKETT hat die Beratung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.

4. Die Beratung von E-TIKETT erstreckt sich als auf ein Produkt und eine Dienstleistung bezogene Beratung ausschließlich auf die von E-TIKETT erstellten Produkte und Leistungen. Sie erstreckt sich nicht auf eine vertragsunabhängige Beratung, also solche Erklärungen, die gegeben werden, ohne dass Leistungen durch E-TIKETT erbracht werden.

§ 3 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung und Lieferung von Etiketten und anderen Druckprodukten durch E-TIKETT nach den kundenspezifischen Wünschen des Bestellers.

§ 4 Vertragsschluss

Für den Vertragsschluss über den Onlineshop unter der Internetadresse www.e-tikett.de steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Vertragsschluss kommt wie folgt zustande:


1. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an E-TIKETT zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.


2. Mit Aufgabe einer Bestellung bei www.e-tikett.de schickt Ihnen E-TIKETT eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei E-TIKETT bestätigt und deren Einzelheiten im Detail beschreibt (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung informiert nur über den Eingang Ihrer Bestellung bei E-TIKETT und stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar.


3. Kommt ein Auftrag aufgrund eines individuell erstellten Angebots zustande, dann schickt Ihnen E-TIKETT eine Auftragsbestätigung.


4. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von E-TIKETT zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Übersendung der bestellten Etiketten.


5. E-TIKETT ist nicht zur Annahme der Bestellung des Bestellers verpflichtet.


6. Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Angaben gelten als ausdrücklich nicht vereinbart und begründen keine Verpflichtungen von E-TIKETT, weder im Sinne von Erfüllungs- und Gewährleistungs- noch im Sinne von Schadenersatzansprüchen.

7. Zieht der Besteller einen erteilten Auftrag zurück, kann E-TIKETT, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Liefer- oder Leistungspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn berechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 5 Bestellung, Kundenkonto, Datencheck

1. Auf der Webseite www.e-tikett.de erhält der Besteller Zugriff auf den sog. Kalkulator, mit dessen Hilfe er durch Eingabe der entsprechenden Parameter und abschließendem Anklicken des Buttons "Berechnen" den Preis der gewünschten Etiketten berechnen lassen kann. Durch das Anklicken des Buttons "Berechnen" gibt der Besteller noch keine verbindliche Bestellung ab.


2. Um Bestellungen gegenüber E-TIKETT abgeben zu können, benötigt der Besteller zunächst ein Kundenkonto, mit welchem sich der Besteller im Onlineshop einloggen kann. Das Einrichten eines Kundenkontos ist für den Besteller kostenfrei und stellt ebenfalls noch keine verbindliche Bestellung dar.

3. Ist der Besteller über sein Kundenkonto eingeloggt, hat er die Möglichkeit, die entsprechenden eigenen druckfertigen Daten für das kalkulierte Etikett hochzuladen und sich eine Vorschau des Etiketts anzusehen.

4. Die vom Besteller im Rahmen seiner Bestellung zur Verfügung gestellten Daten werden von E-TIKETT keiner Kontrolle unterzogen, die Verantwortung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten trägt ausschließlich der Auftraggeber.

5. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder bei ausdrücklicher Vereinbarung (Datencheck). E-TIKETT unterzieht die Daten einem kostenlosen Basis-Datencheck, wobei das Dateiformat, die eingebetteten Schriften und die Farbigkeit bzw. der korrekte Farbraum geprüft werden.

6. Durch Aktivieren des Kästchens "Datencheck" werden die Daten komplett auf Druckfähigkeit geprüft. Hierfür wird je eine Gebühr in Höhe von 15,- € erhoben.


7. Durch Anklicken des Buttons "Jetzt bestellen" nach Eingabe aller notwendigen Angaben gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung über das kalkulierte Etikett ab. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und an E-TIKETT übermittelt werden, wenn der Besteller durch Anklicken des Buttons "AGBs akzeptieren" die Geltung dieser Vertragsbedingungen akzeptiert und damit zur Grundlage seiner Bestellung macht. Der Besteller ist an seine Bestellung gebunden.


8. Das Kundenkonto kann der Besteller jederzeit wieder löschen, indem er eine E-Mail mit seinen Kundendaten an info@e-tikett.de sendet.

9. Individuelle Bestellungen bei E-TIKETT sind auch außerhalb des Shops möglich. Dafür gelten diese AGBs ohne Einschränkung. 

§ 6 Proof

Der Besteller hat die Möglichkeit, ein kostenpflichtiger Proof anzufordern. Entscheidet er sich nach Vorlage des Proofs nicht für die Druckfreigabe, wird der Aufwand für die Erstellung des Proofs in Rechnung gestellt. Entscheidet sich der Besteller für die Druckfreigabe, ist der Aufwand für die Erstellung des Proofs im Rechnungsbetrag für den Auftrag enthalten.

§ 7 KEIN WIDERRUFS- oder RÜCKGABERECHT

Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht für den Besteller nicht, da der Gegenstand des Vertrages in der Herstellung von Etiketten nach kundenspezifischen Wünschen liegt, die nicht anderweitig von E-TIKETT vertrieben werden können.

§ 8 Auftragsänderungen

1. Wünscht der Besteller nach Vertragsschluss Änderungen des Liefer- oder Leistungsgegenstandes, bedarf es hierzu einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

2. E-TIKETT behält sich bei fehlenden oder fehlerhaften Informationen vor, den Lieferungs- oder Leistungsgegenstand angemessen zu ändern.

§ 9 Lieferung, Lieferzeit

1. Die Lieferung erfolgt - soweit nicht anders vereinbart - an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.


2. Unsere Lieferungen erfolgen abweichend von § 271 BGB nach Produktion der bestellten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang


3. Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart, so beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages sowie der ordnungsgemäßen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Bestellers; entsprechendes gilt für Liefer- oder Leistungstermine. Bei einvernehmlichen Änderungen des Auftragsgegenstandes sind Liefer- oder Leistungsfristen und Liefer- oder Leistungstermine neu zu vereinbaren. Dies gilt auch dann, wenn über den Auftragsgegenstand nach Vertragsschluss erneut verhandelt wurde, ohne dass eine Änderung des Auftragsgegenstandes vorgenommen wurde.

4. Liefer- oder Leistungsfristen und Liefer- oder Leistungstermine stehen unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Vorlieferung sowie unvorhersehbarer Produktionsstörungen.

5. Bei Aufträgen, welche nicht über den E-TIKETT Onlineshop bestellt wurden gelten die jeweils individuell vereinbarten Lieferfristen. E-TIKETT behält sich in diesem Fall auch Mehr- und Minderlieferungen von bis zu 10 % vor.

6. Wird die Lieferung oder Leistung durch den Besteller verzögert, kann E-TIKETT für jeden angefangenen Monat Lagerkosten in Höhe von 0,5 %, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Liefer- oder Leistungspreises, berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. E-TIKETT ist befugt, auf Kosten und Gefahr des Bestellers einen geeigneten Aufbewahrungsort zu bestimmen sowie die Liefer- oder Leistungsgegenstände zu versichern.

7. E-TIKETT ist berechtigt, bereits vor vereinbarter Zeit die vereinbarte Lieferung oder Leistung zu erbringen.


8. Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.

9. Dem Besteller zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von E-TIKETT nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Auslieferung der Waren hinaus archiviert.

§ 10 Höhere Gewalt

In den Fällen höherer Gewalt verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen von E-TIKETT um die Dauer der eingetretenen Störung. Hierzu zählen auch aber nicht nur Betriebsunterbrechungen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand bei E-TIKETT oder den Vorlieferanten. Dies gilt auch dann, soweit sich E-TIKETT bereits in Verzug befand, als diese Umstände eintraten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt E-TIKETT dem Besteller unverzüglich mit. Werden Lieferung oder Leistung um mehr als sechs Wochen verzögert, ist sowohl der Besteller als auch E-TIKETT berechtigt, im Rahmen des von der Leistungsstörung betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten.

§ 11 Preise, Porto- und Versandkosten

1. Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung durch den Auftraggeber wird diesem der Preis für den Vertragsgegenstand mitgeteilt, den der Besteller durch Abgabe der verbindlichen Bestellung bestätigt. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die vereinbarten Preise in Euro nach Maßgabe der Klausel EXW (ex works) der INCOTERMS 2010 zuzüglich Mehrwertsteuer, Fracht-, Verpackungs- und Transportversicherungskosten sowie sonstiger Versandkosten. Die in den Preisen enthaltene gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstigen Preisbestandteile werden in der Rechnung separat ausgewiesen.


2. Bei Bestellungen über den Onlineshop E-TIKETT oder außerhalb des Onlineshops getätigten Bestellungen erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands und in EU Länder versandkostenfrei. Bei Lieferungen in übrige Länder werden die Versandkosten gesondert berechnet.


3. Für Bestellungen, die außerhalb Deutschlands verschickt werden, können Importsteuern, Zollgebühren und -kosten vom Bestimmungsland erhoben werden. Einfuhrzölle und Steuern werden vom jeweiligen Einfuhrzollamt erhoben und gehen zu Lasten des Empfängers. Diese richten sich nach den Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes. Nähere Informationen können von dem Besteller bei dem zuständigen Zollamt erfragt werden.

4. Eine Versicherung der zu versendenden Ware erfolgt von E-TIKETT nur auf Verlangen und auf Kosten des Bestellers.

§ 12 Zahlung, Zahlungsmöglichkeiten, Verzug

1. Der Besteller verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Preises. Die Zahlung wird mit Zustandekommen des Vertrages durch Zugang des Vertragsgegenstandes und der Rechnung beim Besteller fällig.


2. Rechnungen sind sofort mit Eingang beim Besteller fällig. Sie sind ohne Abzüge zu zahlen. Im Falle der Nichtzahlung gerät der Besteller mit Fälligkeit ohne weitere Mahnung in Verzug. Skonti und Rabatte werden nicht gewährt.

3. Der Besteller kann den Kaufpreis per PayPal, sofort oder auf Rechnung zahlen. Soweit der Besteller seinen Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist die Zahlung nur PayPal möglich.
E-TIKETT behält sich zur Absicherung des Kreditrisikos ausdrücklich vor, Lieferungen nur per PayPal oder Vorkasse zu ermöglichen.

Zahlung per Rechnung

In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir Ihnen den Rechnungskauf als Zahlungsoption an. Bitte beachten Sie, dass Klarna Rechnung nur für Verbraucher verfügbar ist und dass die Zahlung jeweils an Klarna zu erfolgen hat.

Klarna Rechnung

Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna bekommen Sie immer zuerst die Ware und Sie haben immer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die vollständigen AGB zum Rechnungskauf finden Sie hier.

Datenschutzhinweis

Klarna prüft und bewertet Ihre Datenangaben und pflegt bei berechtigtem Interesse und Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien. Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.

4. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behält sich E-TIKETT ausdrücklich vor. Wechsel oder Schecks werden vorbehaltlich der Zustimmung von E-TIKETT nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung.

5. Es gilt § 286 Abs. 3 BGB; danach befindet sich der Auftraggeber 30 Tage nach Fälligkeit des Kaufpreises in Verzug.

6. Bei Zahlungsverzug, Stundung oder Teilleistung ist E-TIKETT, soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB handelt, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Daneben ist E-TIKETT berechtigt, weitere Leistungen bis zur Regulierung sämtlicher fälliger Rechnungen zurückzuhalten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.


7. E-TIKETT ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Zinsen werden hierfür nicht vergütet.

8. Bestehen mehrere offene Forderungen von E-TIKETT gegenüber dem Besteller und werden Zahlungen des Bestellers nicht auf eine bestimmte Forderung erbracht, so ist E-TIKETT berechtigt festzulegen, auf welche der offenen Forderungen die Zahlung erbracht wurde.

9. Bei begründeten Zweifeln an Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers ist E-TIKETT berechtigt, Vorkasse oder eine geeignete Sicherstellung für die vom Besteller zu erbringende Leistung zu fordern. Ist der Besteller nicht bereit, Vorkasse zu leisten oder die Sicherheit zu bestellen, so ist E-TIKETT berechtigt, nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

10. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers beantragt wird oder wenn der Besteller unzutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder bei sonstigen begründeten Zweifeln an Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers.


11. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller gegenüber den Ansprüchen von E-TIKETT zu, wenn die Gegenforderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von gegen E-TIKETT gerichteten Forderungen bedarf der Zustimmung von E-TIKETT.


12. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nur, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist oder wenn E-TIKETT seine Pflichten aus demselben Vertragsverhältnis trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat. Ist eine Leistung von E-TIKETT unstreitig mangelhaft, ist der Besteller zur Zurückbehaltung nur in dem Maße berechtigt, wie der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung, steht.

13. Die Zahlungstermine bleiben auch dann bestehen, wenn ohne Verschulden von E-TIKETT Verzögerungen in der Ablieferung entstehen.


14. E-TIKETT ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern, wenn sich vor oder anlässlich der Durchführung des Auftrags Änderungen ergeben, weil die vom Besteller gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Unterlagen fehlerhaft waren oder vom Kunden sonst Änderungen gewünscht werden.


15. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden gesondert berechnet. Die hierfür anfallenden Preise werden dem Besteller vor Abgabe der verbindlichen Bestellung während des Bestellvorgangs mitgeteilt.

§ 13 Erfüllungsort, Abnahme, Gefahrübergang, Verpackung

1. Erfüllungsort für die in Auftrag gegebenen Leistungen ist das Werk von E-TIKETT. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird E-TIKETT den Versand der Ware an den vom Besteller angegebenen Bestimmungsort veranlassen.

2. Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet.

3. Die Gefahr etwaiger Fehler der Ware geht mit der Druckreifeerklärung auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckreifeerklärung anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten.


4. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Anzeige der Versandbereitschaft und Absendung der Ware oder deren Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Besteller über.

5. Soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde, bestimmt E-TIKETT Art und Umfang der Verpackung. Einwegverpackungen werden vom Besteller entsorgt.

6. Erfolgt der Versand in Leihverpackungen, sind diese innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung frachtfrei zurückzusenden. Leihverpackungen werden von E-TIKETT sichtbar als Leihverpackungen gekennzeichnet. Verlust und Beschädigung der Leihverpackungen hat der Besteller zu vertreten. Leihverpackungen dürfen nicht zu anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Gegenstände dienen. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.

7. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport soll unverzüglich eine Bestandsaufnahme veranlasst und E-TIKETT davon Mitteilung gemacht werden. Ansprüche aus etwaigen Transportschäden müssen beim Spediteur durch den Besteller unverzüglich geltend gemacht werden.

§ 14 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

1. Lieferungen müssen vom Besteller innerhalb einer angemessenen Frist untersucht und im Falle eines Mangels unverzüglich gerügt werden. Zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse müssen vom Besteller unverzüglich untersucht und im Falle eines Mangels unverzüglich gerügt werden. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten die Vorschriften des § 377 HGB sowie vergleichbare ausländische Vorschriften. Für Dienst- und Werkleistungen gilt § 377 HGB gegenüber Unternehmern entsprechend. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen.

2. Die Verwendung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen ist unzulässig. Konnte ein Mangel bei Wareneingang oder Leistungserbringung nicht entdeckt werden, ist nach Entdeckung jede weitere Verwendung des Liefer- oder Leistungsgegenstandes unverzüglich einzustellen. Die Beweislast dafür, dass ein verdeckter Mangel vorliegt, trägt der Besteller.


3. Der Besteller überlässt E-TIKETT die gerügten Waren und räumt die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit ein. Bei unberechtigten Beanstandungen behält sich E-TIKETT die Belastung des Bestellers mit dem angefallenen Überprüfungsaufwand vor.

4. Die Mängelrüge entbindet den Besteller nicht von der Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen.

5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist.


6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.

§ 15 Gewährleistung

1. Soweit ein Mangel an dem gelieferten Produkt vorliegt, gelten für Unternehmer die gesetzlichen Bestimmungen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Ist der Besteller ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, ist E-TIKETT bei Vorliegen eines Mangels an dem gelieferten Produkt nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung oder Gutschrift innerhalb angemessener Frist berechtigt.

2. Ist Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an E-TIKETT auf deren Kosten zurück-zusenden.


3. Für Ersatzleistungen und Nachbesserungen gelten die gleichen Gewährleistungsbedingungen wie für die ursprünglich gelieferte Sache.

4. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

§ 16 Rechtsmängel, Schutzrechte

1. Aufträge nach E-TIKETT übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden auf Gefahr des Bestellers ausgeführt. Wenn E-TIKETT infolge der Ausführung solcher Bestellungen in fremde Schutzrechte eingreift, stellt der Besteller E-TIKETT von Ansprüchen dieser Rechtsinhaber frei. Weitergehende Schäden trägt der Auftraggeber.


2. Die Haftung von E-TIKETT für etwaige Schutzrechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit der Anwendung der Liefer- oder Leistungsgegenstände oder mit der Verbindung oder dem Gebrauch der Liefer- oder Leistungsgegenstände mit anderen Produkten stehen, ist ausgeschlossen.


3. Im Fall von Rechtsmängeln ist E-TIKETT nach seiner Wahl berechtigt:
- die erforderlichen Lizenzen bezüglich der verletzten Schutzrechte zu beschaffen
- oder die Mängel des Liefer- oder Leistungsgegenstandes durch Zurverfügungstellung eines in einem für den Besteller zumutbaren Umfang geänderten Liefer- oder Leistungsgegenstandes zu beseitigen.

4. Die Haftung von E-TIKETT für die Verletzung von fremden Schutzrechten erstreckt sich im Übrigen nur auf solche Schutzrechte, welche in Deutschland registriert und veröffentlicht sind.

5. Alle im Etikettendesigner zur Verfügung gestellten Designs unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum von E-TIKETT. Eine Nutzung ist nur dem jeweiligen Besteller von Etiketten mit einem von ihm über den Onlineshop E-TIKETT individuell erstellten Design für den jeweiligen Auftragsfall gestattet.  

§ 17 Haftung

1. E-TIKETT haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur mit dem Gesellschaftsvermögen.


2. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet E-TIKETT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Für grob fahrlässiges Verschulden haftet E-TIKETT auch bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung von Vertragspflichten durch E-TIKETT, Ansprüche wegen Personenschäden und Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.

4. Für deliktische Ansprüche haftet E-TIKETT entsprechend der vertraglichen Haftung.


5. Eine weitergehende Schadenersatzhaftung als nach den vorstehenden Regelungen ist ausgeschlossen.

6. Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

7. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 18 Verjährung

1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Produkte, Dienst- und Werkleistungen von E-TIKETT sowie die daraus entstehenden Schäden beträgt für Unternehmer gemäß § 14 BGB 1 Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt.

2. Die Verjährungsfrist nach vorhergehender Ziffer 1 gilt nicht im Falle des Vorsatzes, wenn E-TIKETT den Mangel arglistig verschwiegen hat, bei Schadenersatzansprüchen wegen Personenschäden oder Freiheit einer Person, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung.


3. Nacherfüllungsmaßnahmen hemmen weder die für die ursprüngliche Leistungserbringung geltende Verjährungsfrist, noch lassen sie die Verjährung neu beginnen.

§ 19 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von E-TIKETT.
Wir behalten uns an den überlassenen Abbildungen alle Eigentums- und Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor.

2. Wird unser Eigentum mit fremdem Eigentum verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwerben wir Eigentum an der neuen Sache nach Maßgabe des § 947 BGB.

3. Der Besteller ist berechtigt, die Sache, welche im (Mit-) Eigentum von uns steht, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns nachkommt. Für diesen Fall gilt die aus der Veräußerung entstehende Forderung in dem Verhältnis als an uns abgetreten, in dem der Wert der durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Leistung von E-TIKETT zum Gesamtwert der veräußerten Ware steht. Der Besteller bleibt zur Einziehung dieser Forderung auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt.


4. Das Recht des Bestellers zur Verfügung über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen erlischt, sobald er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt und bzw. oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird. In diesen vorgenannten Fällen sowie bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Mahnung zurückzunehmen.

§ 20 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksam­keit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich auf­gehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermitt­lung in Textform, insbesondere mittels E-Mail.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Ausschluss des UN-Kaufrechts nicht möglich ist, unterliegt der Vertrag dem UN-Kaufrecht. Sofern bestimmte Rechts­verhältnisse und/oder Rechtsfragen weder in diesem Vertrag noch im UN­-Kaufrecht geregelt sind, so ist ergänzend das deutsche Recht unter Aus­schluss des deutschen IPR anwendbar.  Sonstiges nationales Recht ist nicht anwendbar. Anwendbare Handelsbräuche und/oder Gepflogenheiten sind zwischen den Parteien ausdrücklich und abschließend zu regeln. Darüber hinaus sind zwischen den Par­teien keine Handelsbräuche oder Gepflogenheiten entstanden bzw. anwendbar.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit die­sem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz der E-TIKETT GbR. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

4. Die Vertragspartner vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zu­sammenhang mit diesem Vertrag, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, die sie nicht untereinander bereinigen können, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (www.dgri.de/), anzurufen, um den Streit nach deren dann gültiger Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu berein igen. Die Verjäh­rung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ist ab dem Schlichtungsan­trag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens gehemmt; § 203 BGB gilt entsprechend.

5. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern von diesem Vertrag oder sonstigem Schriftverkehr etwaige Doppel etc. in anderen Sprachen angefertigt wurden, handelt es sich allein um Übersetzungen, die nicht Vertragsqualität haben. Sämtlicher Schriftverkehr hat in deut­scher Sprache zu erfolgen. Mitteilungen in anderen Sprachen sind unbeachtlich.

6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder wer­den, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

7. Die Vertragspartner verpflichten sich bereits jetzt, anstelle der ungültigen oder undurch­führbaren Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt.